Lieferkettengesetz verabschieden – Unternehmen in die Verantwortung nehmen

Zwei von vielen Beispielen, die zeigen, dass ein Lieferkettengesetz nötig ist. Freiwillige Erklärungen von Unternehmen reichen nicht aus.

Textilindustrie

„Wenn an diesem Black Friday und Cyber Monday wieder millionenfach heruntergesetzte Textilien über Ladentheken geschoben oder online bestellt werden, wird die Lage der Textilarbeiterinnen in Bangladesch das Letzte sein, woran die Schnäppchenjäger*innen dabei denken. Man muss sie immer wieder daran erinnern, genauso wie die großen Textilkonzerne, die diese Bedingungen mit zu verantworten haben. Ein Lieferkettengesetz, wie es derzeit die Initiative Lieferkettengesetz fordert, zu deren Trägerorganisationen auch ver.di gehört, könnte sie zukünftig für ihre Geschäftspraktiken haftbar machen. Und zwar entlang ihrer gesamten Liefer- und Produktionskette.“ (https://www.verdi.de/themen/internationales/initiative-lieferkettengesetz)

Staudammbruch in Brasilien

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Mitbestimmung und Nachhaltigkeit: Betriebsvereinbarungen verankern Nachhaltigkeit dauerhaft

Eva Clasen, Florian Krause, Axel Haunschild, Rita Meyer und Hans-Gerd Ridder (2017) untersuchen, „inwiefern Mitbestimmung – und spezifisch Betriebsvereinbarungen – eine Voraussetzung für eine nachhaltige Nachhaltigkeit sein können“ (S. 103). Um die Frage zu beantworten, haben die AutorInnen 133 anonymisierte Betriebsereinbarungen aus der Metall- und Elektroindustrie, der chemischen Industrie und der Ver- und Entsorgungsbranche untersucht. Unter den Begriff der Nachhaltigkeit subsumieren die AutorInnen Gegenstände wie Weiterbildung/Personalentwicklung, Gesundheitsschutz, -vorsorge und -förderung, Umweltschutz und CSR. Den Beitrag fassen die AutorInnen mit ihrem Abstract wie folgt zusammen:

„Das Phänomen Nachhaltigkeit wird zunehmend zu einem Gegenstand der Forschung. Im betrieblichen Kontext wird jedoch nur selten untersucht, ob nachhaltigkeitsbezogene Aktivitäten in Unternehmen tatsächlich nachhaltig sind, d. h. ob sie dauerhaft umgesetzt und die mit ihnen intendierten Wirkungen auch tatsächlich erzielt werden. Die Frage, inwiefern Mitbestimmung – und spezifisch Betriebsvereinbarungen – eine Voraussetzung für eine nachhaltige Nachhaltigkeit sein können, wird mit der Sekundäranalyse von Betriebsvereinbarungen

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