Die Firma Stölting Care & Service GmbH, Gelsenkirchen, hatte ihren Mitarbeitern schriftlich eine Prämie von 50 Euro angeboten, wenn sie aus der Gewerkschaft austräten. Die IG BAU erwirkte nun vor dem Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung, die der Firma diese Praktik untersagt.
Der Firma „…ist es untersagt, Mitarbeitern eine Treueprämie bei Kündigung der Gewerkschaft zu versprechen, Beschäftigte zu befragen, ob sie einer Gewerkschaft angehören. Auch darf sie nicht länger Vordrucke auslegen, auf denen der Austritt erklärt werden kann und Mitarbeiter auffordern, aus der Gewerkschaft auszutreten. Das Gericht sah in dem Vorgehen einen massiven Eingriff in die Koalitionsfreiheit. … Setze das Unternehmen die bisherige Praxis fort, könnte die Kraft der Gewerkschaft erheblich beeinträchtigt sein. Verstößt der Arbeitgeber gegen die Verfügung, droht ihm ein Zwangsgeld bis zu 250000, im Einzelfall bis zu 4000 Euro.“ (Quelle: Johann, Klaus 2016: Arbeitsgericht verbietet Prämie für Gewerkschaftsaustritt, WAZ v. 9.3.2016)
Dass solche rechtswidrigen Praktiken nicht selten … Mehr lesen...