Betriebsrat für VW-Werk in den USA

Der Betriebsrat von Volkswagen will einen Betriebsrat im Werk des Unternehmens in Chattanooga, USA. „Demokratie endet für uns nicht an den Werkszäunen“, sagt Bernd Osterloh, Vorsitzender des Gesamt- und Konzernbetriebsrats von Volkswagen, in der FAZ. US-Senator Bob Corker hält es der Süddeutschen Zeitung zufolge für „… „schrecklich naiv“ zu glauben, „das deutsche Modell nach Amerika zu exportieren zu können“…“: Corker formuliert es in einem Interview so: „VW would become ‚laughingstock'“. Ein Betriebsrat kann in den USA nur über eine Gewerkschaft im Betrieb durchgesetzt werden. Corker will jedoch nicht, dass die Werksleitung mit der United Auto Workers Union über die Einrichtung eines Betriebsrates verhandeln muss – das Werk soll gewerkschaftsfrei bleiben (siehe dazu auch den Bericht in der TAZ).

[youtube=http://www.youtube.com/watch?v=FSPJ4aMC_qI&w=420&h=315]

Das bleibt spannend….… Mehr lesen...

Wer soll die Vorstandsgehälter festlegen?

„Der Vorschlag der Bundesregierung, Managergehälter künftig von der Hauptversammlung der Aktionäre festlegen zu lassen, stößt auf Kritik der Gewerkschaften. „Der Aufsichtsrat, in dem auch Arbeitnehmervertreter sitzen, ist der richtige Ort zum Entscheiden“, sagt DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel.

Eine Festlegung der Vorstandsvergütungen durch die Hauptversammlung der Aktionäre ist zudem ein nachträglicher Eingriff in bestehende Verträge, so Hexel.

„Die Hauptversammlung wäre auch deshalb falsch, weil ein Kapitalunternehmen nicht nur eine private Angelegenheit von anonymen Anlegern ist. Es sind stets unterschiedliche Stakeholder zu berücksichtigen, vor allem auch die Einkommen der Arbeitnehmer in dem jeweiligen Unternehmen“, macht Dietmar Hexel deutlich.

Für die Gewerkschaften ist besonders kritisch, dass in einer Aktionärsversammlung Kleinanleger nicht ausreichend und Beschäftigte gar nicht vertreten sind. „Das Sagen haben Banken und mächtige Fondsvertreter, die selbst kräftig verdienen. In Deutschland muss der Aufsichtsrat entscheiden“, betont das DGB-Vorstandsmitglied.“ (Zur Quelle und mehr Informationen siehe DGB v. 18.3.2013)

Mehr lesen...

Möglichkeiten der Mitbestimmung verschlechtern sich

Der Anteil von Beschäftigten, die in privatwirtschaftlichen Betrieben mit Branchentarifvertrag und Betriebsrat arbeiten, ist seit 1996 kontinuierlich gesunken. Sowohl im Osten als auch im Westen Deutschlands haben sich damit die Chancen, Arbeitnehmerinteressen durchsetzen zu können, weiter verschlechtert.

Anteil (%) von Beschäftigten
mit Betriebsrat und Tarifvertrag
West Ost
1996 41 29
2011 29 17

Eigene Darstellung (Quelle der Daten: Böckler Impuls Ausgabe 10/2012, hier wird wiederum zurückgegriffen auf: Ellguth, P., & Kohaut, S. (2012). Tarifbindung und betriebliche Interessenvertretung – aktuelle Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel 2011. WSI-Mitteilungen, 65(4), 297–305)Mehr lesen...