Neue Publikation: “Betriebsratswahlen gesetzlich vorschreiben. Ein Diskussionsvorschlag zur Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung”

“Betriebsratswahlen gesetzlich vorschreiben. Ein Diskussionsvorschlag zur Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung

Mehr Mitbestimmung für Betriebsräte – diese Forderung war im letzten Wahlprogramm der SPD zu lesen. Betriebsräte sollten u.a. beim Einsatz von Leiharbeit, befristeter Beschäftigung und Werkverträgen mehr mitbestimmen dürfen. Im Koalitionsvertrag ist dagegen von einer Ausweitung der Mitbestimmungsrechte nicht mehr die Rede. Umso wichtiger ist es, darauf hinzuweisen, dass selbst eine massive Stärkung der Rechte der Betriebsräte nur einen geringen Effekt hätte. Der Grund dafür ist einfach: Die meisten Arbeitnehmer haben keinen Betriebsrat. Lediglich 43% der in der Privatwirtschaft Beschäftigten in Westdeutschland werden über einen Betriebsrat vertreten, in Ostdeutschland sind es nur 36%. Rund 91 % der betriebsratsfähigen Betriebe (das heißt, mit mindestens 5 Beschäftigten) in der Privatwirtschaft haben keinen Betriebsrat. Dabei sind es vor allem die kleineren Betriebe, in denen kein Betriebsrat gewählt wird. Insgesamt ist also die Deckungsrate gering. Wenn man daher der Forderung des SPD-Wahlprogramms „Wir wollen

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