“Mit Werkvertrag, ohne Bürgerrechte ” (Beitrag in der Zeitung “Junge Welt”)

Mit Werkvertrag, ohne Bürgerrechte. Wie Prekarisierung die Mitbestimmung aushöhlt. Eine Untersuchung der Uni Trier (Von Herbert Wulff, in: Junge Welt vom 25.2.2015)

Prekäre Beschäftigung schwächt und untergräbt die betriebliche Mitbestimmung. Das ist die zentrale These eines Beitrags, den Ulrich Brinkmann und Oliver Nachtwey von der Uni Trier in der Fachzeitschrift Industrielle Beziehungen veröffentlicht haben. Demnach bleibt die Institution des Betriebsrats zwar weitgehend intakt. Sie erodiert jedoch, indem Leiharbeit und Werkverträge die Ressourcen der Beschäftigtenvertretung verringern, zugleich aber für eine Ausweitung ihrer Aufgaben sorgen.

Mit der Prekarisierung werden die Marktgrenzen zunehmend in die Unternehmen hinein verschoben, stellen die Wissenschaftler fest. Folge ist nicht nur eine materielle Benachteiligung – während das mittlere Monatsgehalt von Stammbeschäftigten bei 2702 Euro liegt, erhalten Leiharbeitern lediglich 1419 Euro. Zudem haben Leiharbeiter weniger »Bürgerrechte« im Betrieb. Zwar dürfen Leiharbeiter neuerdings die Betriebsräte im Entleihbetrieb wählen, allerdings erst ab einer Einsatzdauer von mindestens drei Monaten. Nach

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Neue Publikation: “Betriebsratswahlen gesetzlich vorschreiben. Ein Diskussionsvorschlag zur Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung”

“Betriebsratswahlen gesetzlich vorschreiben. Ein Diskussionsvorschlag zur Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung

Mehr Mitbestimmung für Betriebsräte – diese Forderung war im letzten Wahlprogramm der SPD zu lesen. Betriebsräte sollten u.a. beim Einsatz von Leiharbeit, befristeter Beschäftigung und Werkverträgen mehr mitbestimmen dürfen. Im Koalitionsvertrag ist dagegen von einer Ausweitung der Mitbestimmungsrechte nicht mehr die Rede. Umso wichtiger ist es, darauf hinzuweisen, dass selbst eine massive Stärkung der Rechte der Betriebsräte nur einen geringen Effekt hätte. Der Grund dafür ist einfach: Die meisten Arbeitnehmer haben keinen Betriebsrat. Lediglich 43% der in der Privatwirtschaft Beschäftigten in Westdeutschland werden über einen Betriebsrat vertreten, in Ostdeutschland sind es nur 36%. Rund 91 % der betriebsratsfähigen Betriebe (das heißt, mit mindestens 5 Beschäftigten) in der Privatwirtschaft haben keinen Betriebsrat. Dabei sind es vor allem die kleineren Betriebe, in denen kein Betriebsrat gewählt wird. Insgesamt ist also die Deckungsrate gering. Wenn man daher der Forderung des SPD-Wahlprogramms „Wir wollen

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