Affen sind auch nur Menschen – sie wollen gleichen Lohn für gleiche Arbeit

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Was geschieht, wenn man zwei Affen für dieselbe Aufgabe unterschiedlich entlohnt?

Was würde die Equity-Theorie (Adams, J. Stacy (1965): Inequity in social exchange. In: L. Berkowitz (Hg.): Advances in Experimental Social Psychology, Bd. 2. New York: Academic Press., S. 267–299) prognostizieren, wenn Menschen für dieselbe Leistung unterschiedlich entlohnt werden? Zunächst einmal würde ein Gefühl der Ungerechtigkeit entstehen, Unzufriedenheit und eine Verhaltenstendenz, diese Unzufriedenheit zu reduzieren. Adams diskutiert unterschiedliche Möglichkeiten, die Menschen ergreifen, um die Unzufriedenheit zu reduzieren, und auch, wovon es abhängt, auf welche Weise man dies tut. Die Forderung nach “gleichem Lohn für gleiche Arbeit” ist eine Reaktionsmöglichkeit. Andere Möglichkeiten bestehen etwa darin, dass wir uns einreden, dass die Ungerechtigkeit eigentlich keine sei. Menschen sind recht erfinderisch, sich Ungerechtigkeiten “wegzuerklären”. Etwa so: Vielleicht hat die Vergleichsperson doch mehr geleistet? Oder ich selbst “eigentlich” doch weniger geleistet?

Das schöne Video ist ein Ausschnitt aus einer sehr sehenswerten, Mehr lesen...

“Mit Werkvertrag, ohne Bürgerrechte ” (Beitrag in der Zeitung “Junge Welt”)

Mit Werkvertrag, ohne Bürgerrechte. Wie Prekarisierung die Mitbestimmung aushöhlt. Eine Untersuchung der Uni Trier (Von Herbert Wulff, in: Junge Welt vom 25.2.2015)

Prekäre Beschäftigung schwächt und untergräbt die betriebliche Mitbestimmung. Das ist die zentrale These eines Beitrags, den Ulrich Brinkmann und Oliver Nachtwey von der Uni Trier in der Fachzeitschrift Industrielle Beziehungen veröffentlicht haben. Demnach bleibt die Institution des Betriebsrats zwar weitgehend intakt. Sie erodiert jedoch, indem Leiharbeit und Werkverträge die Ressourcen der Beschäftigtenvertretung verringern, zugleich aber für eine Ausweitung ihrer Aufgaben sorgen.

Mit der Prekarisierung werden die Marktgrenzen zunehmend in die Unternehmen hinein verschoben, stellen die Wissenschaftler fest. Folge ist nicht nur eine materielle Benachteiligung – während das mittlere Monatsgehalt von Stammbeschäftigten bei 2702 Euro liegt, erhalten Leiharbeitern lediglich 1419 Euro. Zudem haben Leiharbeiter weniger »Bürgerrechte« im Betrieb. Zwar dürfen Leiharbeiter neuerdings die Betriebsräte im Entleihbetrieb wählen, allerdings erst ab einer Einsatzdauer von mindestens drei Monaten. Nach

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