Union Busting – wie ein Unternehmen Gewerkschaften im Betrieb zu verhindern versuchte

Die Firma Stölting Care & Service GmbH, Gelsenkirchen, hatte ihren Mitarbeitern schriftlich eine Prämie von 50 Euro angeboten, wenn sie aus der Gewerkschaft austräten. Die IG BAU erwirkte nun vor dem Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung, die der Firma diese Praktik untersagt.

Der Firma „…ist es untersagt, Mitarbeitern eine Treueprämie bei Kündigung der Gewerkschaft zu versprechen, Beschäftigte zu befragen, ob sie einer Gewerkschaft angehören. Auch darf sie nicht länger Vordrucke auslegen, auf denen der Austritt erklärt werden kann und Mitarbeiter auffordern, aus der Gewerkschaft auszutreten. Das Gericht sah in dem Vorgehen einen massiven Eingriff in die Koalitionsfreiheit. … Setze das Unternehmen die bisherige Praxis fort, könnte die Kraft der Gewerkschaft erheblich beeinträchtigt sein. Verstößt der Arbeitgeber gegen die Verfügung, droht ihm ein Zwangsgeld bis zu 250000, im Einzelfall bis zu 4000 Euro.“ (Quelle: Johann, Klaus 2016: Arbeitsgericht verbietet Prämie für Gewerkschaftsaustritt, WAZ v. 9.3.2016)

Dass solche rechtswidrigen Praktiken nicht selten … Mehr lesen...

CETA-Freihandelsabkommen: „Einfach ausgetrickst“

„Einfach ausgetrickst“ – das meint Werner Rügemer über die Behandlung des Arbeitsrechts im Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada. Zwar gibt es ein Kapitel zu Arbeitnehmerrechten, aber eines mit „trickreichen Täuschungen“. Von der Mitbestimmung der Arbeitnehmer etwa sei keine Rede, auch ein „gerechtes Arbeitsgerichts-System“ würde nicht angesprochen.  Letztlich führe dies zur Festschreibung eines Niveaus von Arbeitsstandards, das weit unter dem in Deutschland geltenden liegt. (Quelle: http://publik.verdi.de/2016/ausgabe-01/gewerkschaft/brennpunkt/seite-3/A0). Ziel ist der Schutz von Investoren, Arbeitnehmerrechte werden als Hindernis gesehen – so meine Zusammenfassung.… Mehr lesen...

Neue Publikation: „Corporate Social Responsibility in der Marktwirtschaft – ein erfahrungswissenschaftlich begründetes Konzept“ (Heiko Hoßfeld/Ute Schmiel)

Wie kann und sollte Unternehmensverantwortung vor dem Hintergrund realer Marktbedingungen aussehen? Ein neuer Beitrag von Heiko Hoßfeld und Ute Schmiel versucht hierauf eine Antwort zu geben, indem das Primat der (positiven und negativen) Handlungsfreiheit der Existenz von Unsicherheit und Machtungleichgewichten in realen Märkten gegenübergestellt wird. (PDF hier, mit freundlicher Genehmigung des Rainer Hampp Verlags).

Abstract: „Der Beitrag skizziert ein erfahrungswissenschaftlich fundiertes Konzept der CSR. Dabei fragen wir zunächst danach, wie Unternehmen handeln sollen und kommen zu dem Ergebnis, dass sie unter den Bedingungen einer Marktwirtschaft die Handlungsfreiheit anderer Wirtschaftssubjekte wahren sollen. In einem nächsten Schritt thematisieren wir, ob – und wie – ein solches Verstaendnis von CSR unter den Prämissen der Resource-Dependence-Theorie realisierbar ist.“

Quelle: Hoßfeld, H; Schmiel, U. (2015): Corporate Social Responsibility in der Marktwirtschaft – ein erfahrungswissenschaftlich begründetes Konzept. In: Zeitschrift für Wirtschafts- und Unternehmensethik (zfwu), 2015, 16, 3, S.313-338.… Mehr lesen...