… Mehr lesen...Am 28.März erging in Paris das Urteil im Strafprozess des privaten Wasserkonzerns Veolia gegen den Film „Water Makes Money“ . Aus der mündlichen Urteilsverkündung geht im Wesentlichen Folgendes hervor:
In der Hauptsache wurde die Klage Veolias abgewiesen: Die im Film genannten Fakten werden nicht angezweifelt und dürfen in Water Makes Money weiterhin als „Korruption“ bezeichnet werden. Die Zeugenaussagen vor Gericht und auch Beispiele aus dem Film haben laut Urteil eine ausreichende Faktenlage, um die Bezeichnung „Korruption“ als gerechtfertigt und nicht diffamierend zu beurteilen. Hingewiesen wurde in diesem Zusammenhang u.a. auf die im Film gezeigten Interessenskonflikte zwischen Politik und Wirtschaft; die Korruptionsbeispiele aus Grenoble und Montpellier und das Eintrittsgeld in Toulouse.
Leider kam das Gericht dem Konzern aber in einem Punkt entgegen: Die Aussage des Whistleblowers Jean-Luc Touly, man habe ihm eine Million € angeboten, wurde vom Gericht zwar als nicht beweisbar beurteilt. Der „Bestecher“ und der zu Bestechende waren allein.
„So wollen wir leben“ – Bericht des Fortschrittsforums
Das Fortschrittsforum hat einen Bericht mit Handlungsempfehlungen vorgelegt: „So wollen wir leben! Ideen und Handlungsempfehlungen aus dem Fortschrittsforum“.
Hier einige ausgewählte Handlungsempfehlungen:
- „Recht auf Ausbildung für Jugendliche garantieren
- Neue Arbeitszeitmodelle wie die kleine Familienvollzeit einführen
- Ressourceneffizienz steigern, Ressourcenverbrauch verteuern“ (Quelle: Friedrich Ebert-Stiftung (Hg.) 2013: So wollen wir leben! Ideen und Handlungsempfehlungen aus dem Fortschrittsforum, Berlin)
Wer soll die Vorstandsgehälter festlegen?
… Mehr lesen...„Der Vorschlag der Bundesregierung, Managergehälter künftig von der Hauptversammlung der Aktionäre festlegen zu lassen, stößt auf Kritik der Gewerkschaften. „Der Aufsichtsrat, in dem auch Arbeitnehmervertreter sitzen, ist der richtige Ort zum Entscheiden“, sagt DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel.
Eine Festlegung der Vorstandsvergütungen durch die Hauptversammlung der Aktionäre ist zudem ein nachträglicher Eingriff in bestehende Verträge, so Hexel.
„Die Hauptversammlung wäre auch deshalb falsch, weil ein Kapitalunternehmen nicht nur eine private Angelegenheit von anonymen Anlegern ist. Es sind stets unterschiedliche Stakeholder zu berücksichtigen, vor allem auch die Einkommen der Arbeitnehmer in dem jeweiligen Unternehmen“, macht Dietmar Hexel deutlich.
Für die Gewerkschaften ist besonders kritisch, dass in einer Aktionärsversammlung Kleinanleger nicht ausreichend und Beschäftigte gar nicht vertreten sind. „Das Sagen haben Banken und mächtige Fondsvertreter, die selbst kräftig verdienen. In Deutschland muss der Aufsichtsrat entscheiden“, betont das DGB-Vorstandsmitglied.“ (Zur Quelle und mehr Informationen siehe DGB v. 18.3.2013)