Kann man die Staatsbürgerschaft und das Aufenthaltsrecht in einem Staat kaufen?

Ja, kann man. Malta verkauft die Staatsbürgerschaft für 1,15 Mio. Euro – so “DIE ZEIT” (vom 29.4.2015, S. 28). Neu ist das nicht:

“Malta steht nicht allein. Auch Zypern verkauft seine Staatsbürgerschaft für drei Millionen Euro. Billiger ist es in Bulgarien: Wer 500.000 Euro investiert, kann ohne Sprachkenntnisse eingebürgert werden. Großbritannien vergibt gegen eine Investition von einer Million Pfund zunächst ein Visum, nach fünf Jahren unbegrenztes Aufenthaltsrecht und nach sechs Jahren den Pass. Auch Österreich verkauft EU-Pässe gegen Millionen-Investitionen…” (Die Welt, Online-Ausgabe vom 22.8.2014]])

Siehe dazu auch das Video von Michael Sandel.… Mehr lesen...

“Schritte zählen per App: Wertvoll für Arbeitgeber” Panorama vom 23.4.2015

fitnesstrackerNur Schritte zählen? Meldung meines Gesundheits- und Fitnesszustandes direkt an meine Krankenversicherung und meinen Arbeitgeber? Ist doch gut für mich. Ich bekomme einen Bonus, wenn ich fit bin. Gute Sache? Harald Welzer hält Fitness-Tracker und ähnliche Apps für die radikalste negative Veränderung seit dem Zweiten Weltkrieg.

“Ein optimiertes Leben – es kann besser und gesünder sein. Doch wenn über Gesundheitsapps und Fitness-Tracker das Verhalten der Menschen kontrolliert und gesteuert wird, profitieren vor allem nicht die Benutzer, sondern andere: Versicherungen und Arbeitgeber.” (Quelle: Panorama, https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2015/Schritte-zaehlen-per-App-Wertvolle-Daten-fuer-Arbeitgeber-,gesundheitsapp102.html)

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Urteil im Strafprozess des privaten Wasserkonzerns Veolia gegen den Film „Water Makes Money“ – Email der Filmemacher

Am 28.März erging in Paris das Urteil im Strafprozess  des privaten Wasserkonzerns Veolia gegen den Film „Water Makes Money“ . Aus der mündlichen Urteilsverkündung  geht im Wesentlichen Folgendes hervor:

In der Hauptsache wurde die Klage Veolias abgewiesen: Die im Film genannten Fakten werden nicht angezweifelt und dürfen in Water Makes Money weiterhin als „Korruption“ bezeichnet werden. Die Zeugenaussagen vor Gericht und auch Beispiele aus dem Film haben laut Urteil eine ausreichende Faktenlage,  um die Bezeichnung „Korruption“ als gerechtfertigt und nicht diffamierend zu beurteilen.  Hingewiesen wurde in diesem Zusammenhang u.a. auf die im Film gezeigten Interessenskonflikte zwischen Politik und Wirtschaft; die Korruptionsbeispiele aus Grenoble und Montpellier und das Eintrittsgeld in Toulouse.

Leider kam das Gericht dem Konzern aber in einem Punkt entgegen: Die Aussage des Whistleblowers Jean-Luc Touly, man habe ihm eine Million € angeboten, wurde vom Gericht zwar als nicht beweisbar beurteilt. Der „Bestecher“ und der zu Bestechende waren allein. 

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