Wer nutzt tarifliche Öffnungsklauseln?

Susanne Kohaut und Claus Schnabel haben ein interessantes Arbeitspapier mit empirischen Befunden zum Thema “Tarifliche Öffnungsklauseln: Verbreitung, Inanspruchnahme und Bedeutung” publiziert. Hier die Zusammenfassung der AutorInnen: “Bei einer repräsentativen Befragung im Rahmen des IABBetriebspanels 2005 gaben 13 Prozent der Betriebe mit Tarifbindung an, dass für sie Öffnungsklauseln im Tarifvertrag bestehen (viele weitere wussten darüber nicht Bescheid). Rund die Hälfte dieser Betriebe hatte davon Gebrauch gemacht. Unter den genutzten Öffnungsklauseln dominierten solche zur Arbeitszeitanpassung,
während Öffnungsklauseln zur Absenkung der (nominalen oder realen) Entlohnung deutlich seltener in Anspruch genommen wurden. Betriebe mit einer guten oder sehr guten Ertragslage machten seltener Gebrauch von Öffnungsklauseln beider Art. Durch eine bessere Aufklärung der Betriebe über bestehende Öffnungsklauseln sowie durch deren verstärkte Einführung könnten die Tarifparteien die Akzeptanz des deutschen Lohnfindungssystems verbessern und die Tarifflucht bremsen.” (Das Papier können Sie hier herunterladen.… Mehr lesen...

Welche Folgen hat eine Deregulierung des Arbeitsrechts? – Gastvortrag Prof. David Peetz: “Brave New Workplace”

David Peetz Im Juni 2006 war Prof. David Peetz, Griffith University, Brisbane als Gastprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen (Campus Essen) und am Lehrstuhl für Personalwirtschaft (Prof. Nienhüser) tätig . In diesem Rahmen hielt David Peetz einen Gastvortrag zum Thema “Brave New Workplace: How legislation promoting individual contracts is changing Australian jobs!”. In Australien hat die konservative Regierung die Arbeitsgesetzgebeung massiv verändert. David Peetz zeigte die Folgen dieser “Deregulierung” der Arbeitsmärkte und der Flexibilisierung des Arbeitsrechts in Australien. Im Kern handelt es sich nach David Peetz eher um eine Reregulierung, um eine Ausweitung der Eingriffsmöglichkeiten des Staates auf die Tarifpolitik und die Verhandlungen der Arbeitsparteien. Peetz zeigte die zu erwartenden (negativen) Folgen dieser Reregulierung; insbesondere der Einschränkugnen der Rechte der Gewerkschaften (etwa in bezug auf das Streikrecht). Man kann – so war man sich in der Diskussion einig – auch am Beispiel Australien etwas darüber lernen, was man in Fragen … Mehr lesen...

Australischer Gastwissenschaftler am Lehrstuhl für Personalwirtschaft

Im November 2005 war Dr. Michael Barry, Griffith University, Brisbane als Gastwissenschaftler am Lehrstuhl für Personalwirtschaft tätig.

Michael Barry und Werner Nienhüser arbeiten gemeinsam an einem Forschungsprojekt “Employment relations and HRM in the airline industry”. Dabei wird in international vergleichenden Fallstudien vor allem der Bereich der low cost carriers (“Billigflieger”) untersucht. In Essen wurden gemeinsam mit Michael Barry die ersten Interviews und Dokumentenanalysen für den Fall einer deutschen Fluggesellschaft durchgeführt.

Micheal Barry hielt zudem am 17.11. einen Vortrag zum Thema: “Australian Industrial Relations in a Time of Change”.… Mehr lesen...