Am 28.März erging in Paris das Urteil im Strafprozess des privaten Wasserkonzerns Veolia gegen den Film „Water Makes Money“ . Aus der mündlichen Urteilsverkündung geht im Wesentlichen Folgendes hervor:
In der Hauptsache wurde die Klage Veolias abgewiesen: Die im Film genannten Fakten werden nicht angezweifelt und dürfen in Water Makes Money weiterhin als „Korruption“ bezeichnet werden. Die Zeugenaussagen vor Gericht und auch Beispiele aus dem Film haben laut Urteil eine ausreichende Faktenlage, um die Bezeichnung „Korruption“ als gerechtfertigt und nicht diffamierend zu beurteilen. Hingewiesen wurde in diesem Zusammenhang u.a. auf die im Film gezeigten Interessenskonflikte zwischen Politik und Wirtschaft; die Korruptionsbeispiele aus Grenoble und Montpellier und das Eintrittsgeld in Toulouse.
Leider kam das Gericht dem Konzern aber in einem Punkt entgegen: Die Aussage des Whistleblowers Jean-Luc Touly, man habe ihm eine Million € angeboten, wurde vom Gericht zwar als nicht beweisbar beurteilt. Der „Bestecher“ und der zu Bestechende waren allein.
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