“Mit Werkvertrag, ohne Bürgerrechte ” (Beitrag in der Zeitung “Junge Welt”)

Mit Werkvertrag, ohne Bürgerrechte. Wie Prekarisierung die Mitbestimmung aushöhlt. Eine Untersuchung der Uni Trier (Von Herbert Wulff, in: Junge Welt vom 25.2.2015)

Prekäre Beschäftigung schwächt und untergräbt die betriebliche Mitbestimmung. Das ist die zentrale These eines Beitrags, den Ulrich Brinkmann und Oliver Nachtwey von der Uni Trier in der Fachzeitschrift Industrielle Beziehungen veröffentlicht haben. Demnach bleibt die Institution des Betriebsrats zwar weitgehend intakt. Sie erodiert jedoch, indem Leiharbeit und Werkverträge die Ressourcen der Beschäftigtenvertretung verringern, zugleich aber für eine Ausweitung ihrer Aufgaben sorgen.

Mit der Prekarisierung werden die Marktgrenzen zunehmend in die Unternehmen hinein verschoben, stellen die Wissenschaftler fest. Folge ist nicht nur eine materielle Benachteiligung – während das mittlere Monatsgehalt von Stammbeschäftigten bei 2702 Euro liegt, erhalten Leiharbeitern lediglich 1419 Euro. Zudem haben Leiharbeiter weniger »Bürgerrechte« im Betrieb. Zwar dürfen Leiharbeiter neuerdings die Betriebsräte im Entleihbetrieb wählen, allerdings erst ab einer Einsatzdauer von mindestens drei Monaten. Nach

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“Ausweichmanöver: Die neuen Tricks der Zeitarbeitsbranche” – Beitrag von MONITOR v. 24.11.2011

Das Fernsehmagazin MONITOR berichtete am 24.11.2011 über “die neuen Tricks der Zeitarbeitsbranche”. Nach den Recherchen von MONITOR verrechnet das Leiharbeitsunternehmen Randstad einsatzfreie Zeiten mit dem Zeitkonto der Leiharbeiter. Dies ist gesetzeswidrig.  In dem Beitrag von MONITOR kommt Prof. Peter Schüren, Arbeitsrechtler an der Universität Münster zu Wort: “Randstad muss die Zeiten zwischen einzelnen Arbeitseinsätzen ebenfalls bezahlen. Und mit diesem Konto wird genau das vermieden. Man gibt den Leuten das, was sie bereits vorher verdient haben und deklariert das als Arbeitseinkommen der Zwischenzeit. Das ist nicht in Ordnung, das ist mit dem Gesetz so nicht vereinbar und steht auch im Tarifvertrag nicht drin. Das hat Randstad sich in einer Betriebsvereinbarung und im Arbeitsvertrag selbst gebastelt.”

Randstad bestreitet diese Vorwürfe. MONITOR verweist auf Arbeitsverträge von Randstad, in denen es heißt:  “Der Ausgleich von Zeitkonto-Plusstunden erfolgt in einsatzfreien Zeiten durch Freizeit;
sofern keine Plusstunden vorliegen, bauen sich Minusstunden auf.” (Quelle: MONITOR)

Den … Mehr lesen...