“Reinigungskräfte an der Duisburger St. Anna Klinik: Wenn man (bestenfalls) die Hälfte der Arbeitszeit bezahlt bekommt…”

Ich erlaube mir, hier einen Artikel von Labournet zu übernehmen:

“„Die Betroffenen haben Arbeitsverträge von gerade einmal einer halben Stunde pro Woche. Das ist in der Branche nicht unüblich – aber in Duisburg arbeiten die Beschäftigten tatsächlich zwischen drei und 4,5 Stunden täglich“, sagt Heike Stoffels. Ausbezahlt würden aber maximal zwei Stunden pro Tag“ – einer der zahlreichen Fakten in der Pressemitteilung „IG BAU: „Haarsträubende Zustände“ für ausländische Beschäftigte: Reinigungskräfte an Duisburger St. Anna-Krankenhaus um Lohn geprellt“  der IG BAU Rheinland vom 30. März 2016, worin es einleitend ausserdem heißt: „Mehrere bulgarische Beschäftigte der Bonner Firma Malta Clean & Service GmbH (MCS) müssten unbezahlte Mehrarbeit leisten und fachfremde Arbeiten machen, berichtet Gewerkschaftssekretärin Heike Stoffels

Siehe dazu auch: „Wir werden ausgebeutet“ am 03. März 2016 im LabourNet Germany, worin es unter anderem heißt: „Ganz typisch für diese Branche ist, dass die Beschäftigten einen

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Union Busting – wie ein Unternehmen Gewerkschaften im Betrieb zu verhindern versuchte

Die Firma Stölting Care & Service GmbH, Gelsenkirchen, hatte ihren Mitarbeitern schriftlich eine Prämie von 50 Euro angeboten, wenn sie aus der Gewerkschaft austräten. Die IG BAU erwirkte nun vor dem Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung, die der Firma diese Praktik untersagt.

Der Firma „…ist es untersagt, Mitarbeitern eine Treueprämie bei Kündigung der Gewerkschaft zu versprechen, Beschäftigte zu befragen, ob sie einer Gewerkschaft angehören. Auch darf sie nicht länger Vordrucke auslegen, auf denen der Austritt erklärt werden kann und Mitarbeiter auffordern, aus der Gewerkschaft auszutreten. Das Gericht sah in dem Vorgehen einen massiven Eingriff in die Koalitionsfreiheit. … Setze das Unternehmen die bisherige Praxis fort, könnte die Kraft der Gewerkschaft erheblich beeinträchtigt sein. Verstößt der Arbeitgeber gegen die Verfügung, droht ihm ein Zwangsgeld bis zu 250000, im Einzelfall bis zu 4000 Euro.“ (Quelle: Johann, Klaus 2016: Arbeitsgericht verbietet Prämie für Gewerkschaftsaustritt, WAZ v. 9.3.2016)

Dass solche rechtswidrigen Praktiken nicht selten … Mehr lesen...