Die Wahl der Jury fiel diesmal auf das Wort „Humankapital“. Die Begründung: „Der Gebrauch dieses Wortes aus der Wirtschaftsfachsprache breite sich zunehmend auch in nichtfachlichen Bereichen aus und fördere damit die zunehmend ökonomische Bewertung aller denkbaren Lebensbezüge, wovon auch die aktuelle Politik immer mehr beeinflusst werde. `Humankapital’ degradiere nicht nur Arbeitskräfte in Betrieben, sondern Menschen überhaupt zu nur noch ökonomisch interessanten Größen“ (Pressemitteilung der Jury über die Universität Frankfurt).
Sicher mag nicht jede Bedeutungsfacette des Begriffs „Humankapital“ kritisch zu sehen sein. „Die Zeit“ weist zu Recht darauf hin, dass Arbeit auch Kapital ist. Sie ist aber eben nicht nur Kapital, sie bedeutet darüber hinaus noch vieles mehr. Das Wort reduziert in seiner üblichen Verwendungsweise Arbeit auf einen einzigen Aspekt. Ein Zyniker wäre, wer entgegenhielte, dass das Wort Humankapital wenigstens überhaupt eine Wertschätzung ausdrücke, seine Verwendung habe daher die Funktion der relativen Aufwertung. Dem Nicht-Zyniker mag das nicht … Mehr lesen...
Category Archives: Arbeit
Arbeitszeitguthaben bei Firmenpleiten
Arbeitszeitguthaben: Bei Firmenpleiten ist häufig das Guthaben weg
Bei Konkursen gehen Arbeitszeitguthaben von Beschäftigten oft verloren. Nur jeder fünfte Betrieb mit Zeitkonten bietet den Beschäftigten einen Insolvenzschutz. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Befragung von Betriebsräten, die das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung durchführte. Mehr dazu hier.… Mehr lesen...
Wirkungen des Kündigungsschutzgesetzes
Ergebnisse einer IAB-Untersuchung zu den Wirkungen von Änderungen des Kündigungsschutzgesetzes
„Weder die Lockerung noch die Verschärfung des Kündigungsschutzgesetzes hatten einen messbaren Einfluss auf Einstellungen oder Entlassungen“… – (Bauer, T., K.; Bender, S.; Bonin, H. (2004): Arbeitsmarktreformen. Betriebe reagieren kaum auf Änderungen beim Kündigungsschutz. IAB-Kurzbericht Nr. 15 v. 18.10.2004, Nürnberg – download des Berichtes).
Immer wieder wird in der Diskussion um die Deregulierung des Arbeitsmarktes hartnäckig die These vertreten, dass ein “ zu starker“ Kündigungsschutz“ besonders in kleineren Betrieben dazu führe, dass diese Betriebe vor Neusteinstellungen zurückschreckten, weil sie die (neu eingestellten oder auch andere) Mitarbeiter nur unter erschwerten Bedingungen kündigen könnten. Dies, so die Befürworter der Deregulierung weiter, würde letztlich die Arbeitslosigkeit erhöhen. Daher müsse man den Kündigungsschutz zumindest in den kleinen Betrieben lockern.
In der Gesetzgebungspraxis ist man diesem Deregulierungsargument gefolgt: