Beschäftigungspolitik von Unternehmen

Tagung „Beschäftigungspolitik von Unternehmen. Theoretische Erklärungsansätze und empirische Erkenntnisse“ ausgerichetet durch Lehrstuhl für Personalwirtschaft
Die zweite Tagung des Arbeitskreises „Empirische Personal- und Organisationsforschung“ wird ausgerichtet durch Prof. Dr. Werner Nienhüser und findet am 2. und 3. Dezember 2004 in Mühlheim a.d.R. statt.
Beschäftigungspolitik meint grundlegende Handlungsmuster des Aufbaus, der Aufrechterhaltung und des Abbaus von Beschäftigung in Unternehmen. Während „traditionelle“ personalwirtschaftliche Untersuchungen sich in der Regel auf einen einzigen Funktionsbereich oder sehr wenige Bereiche wie Personalplanung, Personalbeschaffung, Personalauswahl, Qualifizierung usw. beziehen, behandeln die Referate der Tagung überwiegend umfassendere, überdauernde Mustern oder Konfigurationen von Politikfeldern.

Die Themen im Einzelnen:

  • Hanns-Georg Brose/Martin Diewald/A. Goedicke (Universität Duisburg-Essen): Betriebliche Beschäftigungspolitik und die Herausforderungen des demografischen Wandels
  • Matthias Knuth/Marcel Erlinghagen (Institut für Arbeit und Technik): Flexible Unternehmen – stabile Beschäftigung?
  • Olaf Struck/Tim Schröder (Friedrich-Schiller-Universität Jena): Zur Zeitdimension von Personalstrukturen: Theoretische Zugänge und empirische Befunde
  • Heiko Massa-Wirth/Hartmut Seifert (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Forschungsinstitut): Betriebliche Bündnisse für Arbeit –
  • Mehr lesen...

    Arbeitszeitguthaben bei Firmenpleiten

    Arbeitszeitguthaben: Bei Firmenpleiten ist häufig das Guthaben weg
    Bei Konkursen gehen Arbeitszeitguthaben von Beschäftigten oft verloren. Nur jeder fünfte Betrieb mit Zeitkonten bietet den Beschäftigten einen Insolvenzschutz. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Befragung von Betriebsräten, die das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung durchführte. Mehr dazu hier.… Mehr lesen...

    Wirkungen des Kündigungsschutzgesetzes

    Ergebnisse einer IAB-Untersuchung zu den Wirkungen von Änderungen des Kündigungsschutzgesetzes

    „Weder die Lockerung noch die Verschärfung des Kündigungsschutzgesetzes hatten einen messbaren Einfluss auf Einstellungen oder Entlassungen“… – (Bauer, T., K.; Bender, S.; Bonin, H. (2004): Arbeitsmarktreformen. Betriebe reagieren kaum auf Änderungen beim Kündigungsschutz. IAB-Kurzbericht Nr. 15 v. 18.10.2004, Nürnberg – download des Berichtes).

    Immer wieder wird in der Diskussion um die Deregulierung des Arbeitsmarktes hartnäckig die These vertreten, dass ein “ zu starker“ Kündigungsschutz“ besonders in kleineren Betrieben dazu führe, dass diese Betriebe vor Neusteinstellungen zurückschreckten, weil sie die (neu eingestellten oder auch andere) Mitarbeiter nur unter erschwerten Bedingungen kündigen könnten. Dies, so die Befürworter der Deregulierung weiter, würde letztlich die Arbeitslosigkeit erhöhen. Daher müsse man den Kündigungsschutz zumindest in den kleinen Betrieben lockern.
    In der Gesetzgebungspraxis ist man diesem Deregulierungsargument gefolgt:

  • Die Kohl-Regierung hat im Oktover 1996 den Schwellenwert, ab dem das Kündigungsschutzgesetz gilt, von damals 5 auf
  • Mehr lesen...