Materielle Mitarbeiterbeteiligung: In wenigen Betrieben verbreitet, dann aber von vielen Mitarbeitern genutzt

Die Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmensgewinn und -kapital ist in deutschen Betrieben wenig verbreitet. Knapp zehn Prozent der Betriebe beteiligen ihre Mitarbeiter am Gewinn und nur zwei Prozent am Kapital.

In diesen wenigen Betrieben ist allerdings der Anteil der Mitarbeiter, die von den Beteiligungsangeboten Gebrauch machen, relativ hoch. 62 Prozent der Mitarbeiter in diesen Betriebn nehmen Gewinnbeteiligungen in Anspruch, 46 Prozent nutzen Angebote auf Kapitalbeteiligung.

Insgesamt sind 11 Prozent aller Beschäftigten am Gewinn, drei Prozent am Kapital beteiligt. In den Genuss solcher Beteiligungsmodelle kommen vor allem qualifizierte Arbeitnehmer.

Weitere Einzelheiten und Literaturhinweise findet man hier im Kurzbericht Nr. 13 von Lutz Bellmann und Ute Leber.… Mehr lesen...

DAX-30-Vorstandsvorsitzende sind bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Amt oft sehr gut abgesichert

Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung der aktuellen Geschäftsberichte. Dr. Matthias Müller, Experte für Corporate Governance in der Hans-Böckler-Stiftung (HBS), hat die Analyse vorlegt.

In der Pressemitteilung der HBS heißt es:

„Vorstandsvorsitzende von DAX-30 Unternehmen sind finanziell häufig sehr gut für den Fall abgesichert, dass sie das Unternehmen vor Erreichen der Altersgrenze verlassen. Etliche Unternehmen gehen deutlich über die gesetzlich vorgeschriebene Regelung hinaus, nach der Vorstandsmitglieder die vertraglich vereinbarten Entgelte für die Restlaufzeit ihres Vertrages erhalten, wenn ihre Bestellung vom Aufsichtsrat widerrufen wird, ohne dass ihnen fristlos aus wichtigem Grund gekündigt wurde.

Seit kurzem müssen börsennotierte Unternehmen über Leistungen berichten, die einem Vorstandsmitglied für den Fall der Beendigung seiner Tätigkeit zugesagt worden sind. „Die Berichterstattung der Unternehmen über Beendigungsklauseln zeigt eine bunte Landschaft. Und nicht alles ist auf Basis der Geschäftsberichte wirklich transparent“, resümiert Müller (… ).

Nur wenige Unternehmen erklären in ihrem Bericht ausdrücklich, sie hätten ihren Vorstandschefs keine … Mehr lesen...

Wer kommt in den Hochschulrat?

Forschungsprojekt zur „Besetzung und Struktur von Hochschulräten in deutschen Universitäten“
Hochschulräte sollen die Entscheidungen von Hochschulleitungen kontrollieren – ähnlich wie Aufsichtsräte in Unternehmen die Aufgabe haben, die Geschäftsführung zu überwachen. Wer sind die Mitglieder in den Hochschulräten, aus welchen gesellschaftlichen Bereichen (Wissenschaft, Politik, Wirtschaft, Kultur) kommen die Mitglieder? Gibt es Zusammenhänge zwischen der Struktur der Hochschulräte und den Merkmalen der jeweiligen Hochschulen? Solchen Fragen widmet sich das Forschungsprojekt zur „Besetzung und Struktur von Hochschulräten in deutschen Universitäten“, an dem Werner Nienhüser, Professor im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen, mit seinen beiden Mitarbeiterinnen Maria Wegener und Katharina Jacob seit einigen Monaten arbeitet. Bisher gab es in Deutschland keine derartige quantitative Untersuchung.
Die theoretische Grundlage für die Hypothesen des Projekts liefert die Ressourcenabhängigkeitstheorie. Danach sind in Gremien von Organisationen diejenigen Akteure dominant vertreten, die für die Organisation wichtige Ressourcen kontrollieren. Auch in der öffentlichen Diskussion wird die Vermutung geäußert, dass besonders Vertreter … Mehr lesen...