Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung der aktuellen Geschäftsberichte. Dr. Matthias Müller, Experte für Corporate Governance in der Hans-Böckler-Stiftung (HBS), hat die Analyse vorlegt.
In der Pressemitteilung der HBS heißt es:
„Vorstandsvorsitzende von DAX-30 Unternehmen sind finanziell häufig sehr gut für den Fall abgesichert, dass sie das Unternehmen vor Erreichen der Altersgrenze verlassen. Etliche Unternehmen gehen deutlich über die gesetzlich vorgeschriebene Regelung hinaus, nach der Vorstandsmitglieder die vertraglich vereinbarten Entgelte für die Restlaufzeit ihres Vertrages erhalten, wenn ihre Bestellung vom Aufsichtsrat widerrufen wird, ohne dass ihnen fristlos aus wichtigem Grund gekündigt wurde.
Seit kurzem müssen börsennotierte Unternehmen über Leistungen berichten, die einem Vorstandsmitglied für den Fall der Beendigung seiner Tätigkeit zugesagt worden sind. „Die Berichterstattung der Unternehmen über Beendigungsklauseln zeigt eine bunte Landschaft. Und nicht alles ist auf Basis der Geschäftsberichte wirklich transparent“, resümiert Müller (… ).
Nur wenige Unternehmen erklären in ihrem Bericht ausdrücklich, sie hätten ihren Vorstandschefs keine … Mehr lesen...