Wirkungen des Kündigungsschutzgesetzes

Ergebnisse einer IAB-Untersuchung zu den Wirkungen von Änderungen des Kündigungsschutzgesetzes

“Weder die Lockerung noch die Verschärfung des Kündigungsschutzgesetzes hatten einen messbaren Einfluss auf Einstellungen oder Entlassungen”… – (Bauer, T., K.; Bender, S.; Bonin, H. (2004): Arbeitsmarktreformen. Betriebe reagieren kaum auf Änderungen beim Kündigungsschutz. IAB-Kurzbericht Nr. 15 v. 18.10.2004, Nürnberg – download des Berichtes).

Immer wieder wird in der Diskussion um die Deregulierung des Arbeitsmarktes hartnäckig die These vertreten, dass ein ” zu starker” Kündigungsschutz” besonders in kleineren Betrieben dazu führe, dass diese Betriebe vor Neusteinstellungen zurückschreckten, weil sie die (neu eingestellten oder auch andere) Mitarbeiter nur unter erschwerten Bedingungen kündigen könnten. Dies, so die Befürworter der Deregulierung weiter, würde letztlich die Arbeitslosigkeit erhöhen. Daher müsse man den Kündigungsschutz zumindest in den kleinen Betrieben lockern.
In der Gesetzgebungspraxis ist man diesem Deregulierungsargument gefolgt:

  • Die Kohl-Regierung hat im Oktover 1996 den Schwellenwert, ab dem das Kündigungsschutzgesetz gilt, von damals 5 auf
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    Frisch aus der Druckerpresse: unser neues Buch

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    Nienhüser, Werner / Hoßfeld, Heiko: Bewertung von Betriebsvereinbarungen durch Personalmanager. Eine empirische Studie. Forschung für die Praxis. Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Reihe: Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Bund-Verl. Frankfurt a. M. 2004; ISBN: 3-7663-3594-4; 120 Seiten. (Euro 9,90) Eine Zusammenfassung findet sich hier und in unseren Beitrag in der Mitbestimmung).… Mehr lesen...

    Ergebnisse einer Befragung von 1000 Personalmanagern

    Ergebnisse einer Befragung von 1000 Personalmanagern: Betriebsvereinbarungen weit verbreitet; Mehrheit der Befragten argumentiert für den Flächentarifvertrag (siehe ausführlicher den Beitrag in der Mitbestimmung).

    Werner Nienhüser und Heiko Hoßfeld haben in Zusammenarbeit mit der Hans-Böckler-Stiftung eine Telefonumfrage unter 1000 Personalverantwortlichen durchführen lassen. Befragt wurden Unternehmen, die einen Betriebsrat und wenigstens 100 Mitarbeiter haben. Im Zentrum der Analyse stand, wie verbreitet Betriebsvereinbarungen sind und wie Personalmanager diese – auch im Verhältnis zum Flächentarifvertrag – bewerten.

    • In 99 Prozent dieser Unternehmen gibt es mindestens eine Betriebsvereinbarung. Im Schnitt finden sich jeweils 14 solcher Vereinbarungen.
    • Die meisten Personalverantwortlichen sehen in den Betriebsvereinbarungen ein Instrument der Flexibilisierung sowie der Flankierung und Ausgestaltung von Flächentarifverträgen. Knapp drei Viertel der Befragten (74 Prozent) stimmen der Aussage zu, dass die im Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen die Flexibilität erhöhen; nur rund ein Fünftel (21 Prozent) glaubt, Betriebsvereinbarungen führten zu mehr Starrheit im Unternehmen.
    • Fast 60 Prozent der Personalverantwortlichen sprechen
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