“Lieferkettengesetz muss Menschenrechte wirksam schützen. Altmaier darf Eckpunkte nicht an die Wand fahren“

Die Christliche Initiative Romero (https://www.ci-romero.de) schreibt in ihrer Pressemitteilung vom 26.8.2020:

“”Lieferkettengesetz muss Menschenrechte wirksam schützen. Altmaier darf Eckpunkte nicht an die Wand fahren”
Die für Ende August 2020 angekündigten Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz verzögern sich. Grund dafür ist nach Informationen der Initiative Lieferkettengesetz, zu deren Trägerorganisationen die Christliche Initiative Romero gehört, die fortgesetzte Blockadehaltung des Bundeswirtschaftsministeriums. Dieses torpediert mit inakzeptablen Vorschlägen das Gesetzesvorhaben. Dazu erklärt Johanna Kusch, Sprecherin der Initiative: „Wirtschaftsminister Altmaier lehnt alle Elemente ab, die ein Lieferkettengesetz erst wirksam machen würden. Er will ein Lieferkettengesetz offensichtlich mit allen Mitteln verhindern.”

Foto: Captain Albert E. Theberge, NOAA Corps (ret.) / Public domain

Gesetz ohne Sanktionen ist eine Farce
Federführend für die Erarbeitung der Eckpunkte sind das Arbeits-, das Entwicklungs- sowie das Wirtschaftsministerium. Bei der heutigen Kabinettssitzung (26. August 2020) sollten die Eckpunkte ursprünglich ins Bundeskabinett kommen. Wie die Initiative aus gut informierten Kreisen erfahren hat, will das Wirtschaftsministerium ein Lieferkettengesetz nur für Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitenden und ohne zivilrechtlichen Durchsetzungsmechanismus akzeptieren. In früheren Eckpunkten des Arbeits- und des Entwicklungsministeriums vom März waren noch ein Schwellenwert von 500 Mitarbeitenden und eine zivilrechtliche Haftung vorgesehen.

“Die Vorschläge aus dem Hause Altmaier würden das Lieferkettengesetz zur Farce machen. Von den mehr als drei Millionen Unternehmen in Deutschland wären kaum 250 erfasst. Zudem: Ein Gesetz ohne Sanktionen ist wie ein Flugzeug ohne Tragflächen,” kommentiert Johanna Kusch.

Unternehmensbefragungen mit eindeutigen Ergebnissen
Dem Gesetzgebungsprozess vorangegangen waren zwei Unternehmensbefragungen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte. Die Bundeskanzlerin hatte sich im Juli erstmals öffentlich zu einem Lieferkettengesetz bekannt. Kurz zuvor war in der zweiten Unternehmensbefragung im Auftrag der Bundesregierung herausgekommen, dass sich nur 13 bis 17 Prozent der befragten Unternehmen an Vorgaben der Bundesregierung zur Achtung der Menschenrechte halten. Im Koalitionsvertrag ist für diesen Fall festgehalten, dass eine gesetzliche Regelung folgt.

„Das Ergebnis der Unternehmensbefragung ist so eindeutig, dass die Bundesregierung endlich per Gesetz Unternehmen auf die Achtung von Menschenrechten und Umwelt in ihren Geschäftsbeziehungen verpflichten muss. Auch vom Wirtschaftsminister erwarten wir hier ein ‘FairPlay’. Es sollte auch in seinem Sinne sein, dass deutsche Unternehmen im Ausland für die Menschenrechte Sorge tragen”, sagt Johanna Kusch.”
(https://www.ci-romero.de/lieferkettengesetz-muss-menschenrechte-wirksam-schuetzen)

Weitere Infos
https://lieferkettengesetz.de

Quelle des Fotos: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Line3174_-_Shipping_Containers_at_the_terminal_at_Port_Elizabeth,_New_Jersey_-_NOAA.jpg