„Zusammenfassung
Versuche seitens der Arbeitgeber, die Gründung von Betriebsräten zu verhindern, sind bislang kein stilbildendes Merkmal der deutschen Arbeitsbeziehungen, die als vergleichsweise sozialpartnerschaftlich und rechtlich gut abgesichert gelten können. Berichte aus der Praxis und erste Forschungsbefunde deuten jedoch an, dass es sich bei der gezielten Behinderung von Betriebsratswahlen und Betriebsratsarbeit um deutlich mehr als eine Randnotiz der deutschen Mitbestimmung handelt. Die im Beitrag vorgestellte Analyse der Daten der WSI-Befragung hauptamtlicher Gewerkschafter 2012 geht den Fragen nach, in welchem Umfang, in welchen Betriebstypen und mit welchen Mitteln betriebliche Mitbestimmung behindert wird. Sie zeigt, dass gegen Betriebsräte gerichtete Arbeitgebermaßnahmen sich besonders häufig in kleinen und mittelgroßen Betrieben finden sowie in Betrieben, die durch die Inhaber bzw. Inhaberinnen geführt werden. Die Einschüchterung von Kandidatinnen und Kandidaten zur Betriebsratswahl erweist sich hierbei als besonders weit verbreitetes Mittel.“„Abstract
Employer resistance to works councils is not a phenomenon which has been closely associated with German labour relations. However, as first results of a research project indicate, incidents of employers‘ hostility towards works councils are more than just a marginal footnote. As the analysis of data provided by the WSI-Survey of paid union representatives (2012) shows, measures against the establishment of a works council are most common in small and medium-sized companies and in owner-managed firms. Among the measures taken by employers, the intimidation of works council candidates has turned out to be the most frequently used strategy.“
Siehe auch die Kurzfassung in Böckler-Impuls 4/2014; siehe dort auch die Quelle der Grafik.