„Mit Werkvertrag, ohne Bürgerrechte “ (Beitrag in der Zeitung „Junge Welt“)

Mit Werkvertrag, ohne Bürgerrechte. Wie Prekarisierung die Mitbestimmung aushöhlt. Eine Untersuchung der Uni Trier (Von Herbert Wulff, in: Junge Welt vom 25.2.2015)

Prekäre Beschäftigung schwächt und untergräbt die betriebliche Mitbestimmung. Das ist die zentrale These eines Beitrags, den Ulrich Brinkmann und Oliver Nachtwey von der Uni Trier in der Fachzeitschrift Industrielle Beziehungen veröffentlicht haben. Demnach bleibt die Institution des Betriebsrats zwar weitgehend intakt. Sie erodiert jedoch, indem Leiharbeit und Werkverträge die Ressourcen der Beschäftigtenvertretung verringern, zugleich aber für eine Ausweitung ihrer Aufgaben sorgen.

Mit der Prekarisierung werden die Marktgrenzen zunehmend in die Unternehmen hinein verschoben, stellen die Wissenschaftler fest. Folge ist nicht nur eine materielle Benachteiligung – während das mittlere Monatsgehalt von Stammbeschäftigten bei 2702 Euro liegt, erhalten Leiharbeitern lediglich 1419 Euro. Zudem haben Leiharbeiter weniger »Bürgerrechte« im Betrieb. Zwar dürfen Leiharbeiter neuerdings die Betriebsräte im Entleihbetrieb wählen, allerdings erst ab einer Einsatzdauer von mindestens drei Monaten. Nach Berechnungen der Autoren schließt das fast ein Drittel der Betroffenen von vornherein aus. Zudem wurde in der Vergangenheit fast die Hälfte der Leiharbeiter, die theoretisch wahlberechtigt gewesen wären, nicht in die Wählerverzeichnisse aufgenommen. Selbst zur Wahl stellen können sich Leiharbeiter im Entleihbetrieb ohnehin nicht.

Für den Betriebsrat des Einsatzbetriebs bedeuten sowohl der strategische Einsatz von Leiharbeit als auch von Werkverträgen eine Beschneidung seiner Ressourcen. In bezug auf Werkverträge belegen Brinkmann und Nachtwey das mit einer Studie aus der Fleischindustrie, wo mittlerweile ein Großteil der Beschäftigten bei Fremdfirmen angestellt ist. Hier haben die Interessenvertretungen noch weniger Einfluß als bei der Leiharbeit. Zum Teil ist sogar die schlichte Kommunikation von Stammkräften und Werkvertragsbeschäftigten untersagt, um dem Verdacht von Scheinwerkverträgen zu begegnen. Demokratietheoretisch formuliert: »Leiharbeiter sind Betriebsbürger zweiter Klasse. In diesem Sinne sind Werkvertragsbeschäftigte gar keine Betriebsbürger.«

Industrielle Beziehungen. Zeitschrift für Arbeit, Organisation und Management, 1/2014, 128 Seiten, Jahresabo: 80 Euro. www.Hampp-Verlag.de“

via 25.02.2014: Mit Werkvertrag, ohne Bürgerrechte (Tageszeitung junge Welt); Quelle des Orginalbeitrages: Ulrich Brinkmann, Oliver Nachtwey: Prekaere Demokratie? Zu den Auswirkungen atypischer Beschaeftigung auf die betriebliche Mitbestimmung, in: Industrielle Beziehungen – Zeitschrift fuer Arbeit, Organisation und Management – The German Journal of Industrial Relations, 2014, vol. 21, issue 1, pages 78-98