Empirische Studie über Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen in Stahlbetrieben

Werner Nienhüser und Maiken Bonnes (Lehrstuhl für Personalwirtschaft, Universität Duisburg-Essen) haben Mitte 2008 eine Befragung von Betriebsräten in der Stahlbranche zum Thema Leiharbeit und Werkverträgen durchgeführt. Auftraggeber der Studie war das Zweigbüro Stahl der IG Metall mit Unterstützung des IG Metall-Funktionsbereichs Mitglieder & Kampagnen.
Von 92 arbeitspolitisch wichtigen (großen) Stahlbetrieben haben 43 geantwortet. Zentrale Themenbereiche der Untersuchung waren: 1. Ausmaß der Leiharbeit und Werkverträge, Einsatzbereiche und Einsatzgründe,  2. Einsatz- und Arbeitsbedingungen der Leiharbeiter, 3. Regulierung von Leiharbeit durch Tarifvertrag und betriebliche Vereinbarungen und 4. die Organisierung der Leiharbeiter.
Für das erste Halbjahr 2008 gaben ca. drei Viertel der antwortenden Betriebsräte an, Leiharbeiter beschäftigt zu haben. Die durchschnittliche Leiharbeiterquote betrug knapp 5% (Standardabweichung 6%). Die höchste  Leiharbeiterquote wurde mit 24% angegeben. (Weitere Ergebnisse sind im Ergebnisbericht zu finden.)

leiharbeit

Abbildung 1: Anteil der Leiharbeiter an der Stammbelegschaft im ersten Halbjahr 2008 (in Prozent)

Quelle: Nienhüser, W.; Bonnes, M. 2009: Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen. Ergebnisse einer Betriebsrats-Befragung in Stahlunternehmen. Ergebnisbericht 07, Werkstatt für Organisations- und Personalforschung e.V., Berlin (download)