Die Firma Stölting Care & Service GmbH, Gelsenkirchen, hatte ihren Mitarbeitern schriftlich eine Prämie von 50 Euro angeboten, wenn sie aus der Gewerkschaft austräten. Die IG BAU erwirkte nun vor dem Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung, die der Firma diese Praktik untersagt.
Der Firma „…ist es untersagt, Mitarbeitern eine Treueprämie bei Kündigung der Gewerkschaft zu versprechen, Beschäftigte zu befragen, ob sie einer Gewerkschaft angehören. Auch darf sie nicht länger Vordrucke auslegen, auf denen der Austritt erklärt werden kann und Mitarbeiter auffordern, aus der Gewerkschaft auszutreten. Das Gericht sah in dem Vorgehen einen massiven Eingriff in die Koalitionsfreiheit. … Setze das Unternehmen die bisherige Praxis fort, könnte die Kraft der Gewerkschaft erheblich beeinträchtigt sein. Verstößt der Arbeitgeber gegen die Verfügung, droht ihm ein Zwangsgeld bis zu 250000, im Einzelfall bis zu 4000 Euro.“ (Quelle: Johann, Klaus 2016: Arbeitsgericht verbietet Prämie für Gewerkschaftsaustritt, WAZ v. 9.3.2016)
Dass solche rechtswidrigen Praktiken nicht selten sind, zeigen die Untersuchungen von Behrens/Dribbusch (2014) und Rügemer/Wigand (2014a und b).
Literatur
- Behrens, Martin; Dribbusch, Heiner (2014): Arbeitgebermaßnahmen gegen Betriebsräte: Angriffe auf die betriebliche Mitbestimmung. In: WSI-Mitteilungen 67 (2), S. 140–148. Online verfügbar unter http://boeckler.de/wsi_45981_46028.htm.
- Rügemer, Werner; Wigand, Elmar (2014a): Union Busting in Deutschland. Die Bekämpfung von Betriebsräten und Gewerkschaften als professionelle Dienstleistung. Otto-Brenner-Stiftung Arbeitsheft Nr. 77. Frankfurt / Main. https://www.otto-brenner-shop.de/uploads/tx_mplightshop/AH77_UnionBusting_WEB.pdf.
- Rügemer, Werner; Wigand, Elmar (2014b): Die Fertigmacher. Arbeitsunrecht und Union Busting. Köln: Papyrossa.
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