“Einfach ausgetrickst” – das meint Werner Rügemer über die Behandlung des Arbeitsrechts im Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada. Zwar gibt es ein Kapitel zu Arbeitnehmerrechten, aber eines mit “trickreichen Täuschungen”. Von der Mitbestimmung der Arbeitnehmer etwa sei keine Rede, auch ein “gerechtes Arbeitsgerichts-System” würde nicht angesprochen. Letztlich führe dies zur Festschreibung eines Niveaus von Arbeitsstandards, das weit unter dem in Deutschland geltenden liegt. (Quelle: http://publik.verdi.de/2016/ausgabe-01/gewerkschaft/brennpunkt/seite-3/A0). Ziel ist der Schutz von Investoren, Arbeitnehmerrechte werden als Hindernis gesehen – so meine Zusammenfassung.