Atypische Beschäftigungsverhältnisse (Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung/Mini- und Midijobs, befristete Beschäftigung, Leiharbeit, Werkverträge sowie Solo-Selbstständigkeit) „haben formenspezifisch zwar unterschiedlich, aber in ihrer Summe in den vergangenen (zwei bis drei) Jahrzehnten deutlich zugenommen und machen inzwischen mehr als ein Drittel des Gesamtarbeitsmarktes aus. Normalarbeitsverhältnisse (Mückenberger 1985, 2010), die üblicherweise als analytische, nicht normative Referenzkategorie dienen, stellen den allmählich abnehmenden Regel-, atypische den deutlich zunehmenden Ausnahmefall dar. Vor allem seit den „Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, den sog. Hartz-Reformen, in den frühen 2000er Jahren haben sie auch in der öffentlichen Diskussion sowie im wissenschaftlichen Diskurs erheblich an Bedeutung gewonnen“ (Keller/Nienhüser 2014: 6).
Schwerpunktheft der Zeitschrift Industrielle Beziehungen, Jahrgang 21, Heft 1, 2014: „Atypische Beschäftigungsverhältnisse“, herausgegeben von Berndt Keller, Werner Nienhüser. Mehr Informationen unter: http://www.hampp-verlag.de/hampp_e-journals_IndB.htm
- Kostenloser Download: Berndt Keller, Werner Nienhüser: Atypische Beschäftigungsverhältnisse – Einleitung zum Schwerpunktheft. http://www.hampp-ejournals.de/hampp-verlag-services/get?file=/frei/IndB_1_2014_5.
- Kostenloser Download: Berndt Keller, Maximiliane Wilkesmann:Untypisch atypisch Beschäftigte. Honorarärzte zwischen Befristung, Leiharbeit und (Solo-)Selbstständigkeit. http://www.hampp-ejournals.de/hampp-verlag-services/get?file=/frei/IndB_1_2014_Keller