Die DGFP, ein Interessenverband, der vor allem die Personalmamanger der Großunternehmen organisiert, beabsichtigt, das Studienfach „Personal“ an den Hochschulen zu evaluieren und zu zertifizieren. Ein Zertifikat soll nur erteilt werden, wenn das Fach den Kriterien der DGFP entspricht, d.h., die INHALTE gelehrt, die die DGFP vorgibt. Die Kommission „Personalwesen“ im Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft (VHB) lehnt dieses Zertifizierungsansinnen aus folgenden Gründen ab:
Inhaltliche Festlegungen jeder Art sind wissenschaftlicher Forschung und Lehre nicht angemessen. Professionelle Akkreditierungsagenturen bewerten Studiengänge daher nicht nach ihren Inhalten, sondern nach allgemeineren Qualitätsmaßstäben, z.B. nach der Qualifikation der Hochschullehrer, nach der Dokumentierung der Module etc.
Die DGFP übersieht, dass die Einheit von Forschung und Lehre für eine universitäre Ausbildung nötig ist. Forschung spielt aber im Konzept der DGFP keine Rolle.
Die DGFP ignoriert, dass inhaltliche Festlegungen durch zentralistische Verbände den Wandel des Wissens und damit den Wandel in den Unternehmen behindern. Verbände reagieren viel zu langsam auf Veränderungen in den Unternehmen, auf neue Erkenntnisse in Forschung und Entwicklung, auf neue Technologien oder gesellschaftlich-rechtlichen Wandel.
Eine ausführlichere Fassung der Stellungnahme des Vorsitzenden der Kommission Personalwesen im VHB (Prof. Dr. Werner Nienhüser) ist in der Zeitschrift „Personalwirtschaft“, Nr. 1, 2006, S. 34f., erschienen (download der Stellungnahme).