Die Einschätzung der Stärke und der Kooperationsbereitschaft von Betriebsräten durch Personalmanager hat Folgen für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen!
In dem frisch erschienenen Aufsatz wird der Einfluss des Betriebsrats-Typs auf die Verbreitung von Betriebsvereinbarungen und die Bewertung dieses Regulierungsinstrumentes durch Personalmanager untersucht. Die empirische Basis bildet eine Telefonbefragung von 1000 für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen zuständigen Personalverantwortlichen in ebensoviel zufällig ausgewählten Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten. Für die Typologie werden die Dimensionen “Macht” und “Kooperationsbereitschaft” miteinander kombiniert. Es zeigen sich folgende Wirkungen der nach diesen beiden Dimensionen unterschiedenen Typen von Betriebsräten: Besonders viele Vereinbarungen liegen (bei Kontrolle weiterer Variablen) in solchen Betrieben vor, in denen ein (in den Augen der Betriebsleitung) starker und zugleich wenig kooperativer Betriebsrat vorhanden ist. Bei dieser Konstellation fallen auch die Bewertungen von Betriebsvereinbarungen am schlechtesten aus: Die Personalmanager nehmen Betriebsvereinbarungen bei dieser Verhandlungskonstellation als weniger flexibilitätsfördernd, stärker zu Starrheit führend und als insgesamt weniger vorteilhaft wahr. Allerdings sind auch die in einer solchen sozialen Situation schlechteren Bewertungen der Personalmanager immer noch recht positiv: Betriebsvereinbarungen werden als Regulierungsinstrument mehrheitlich sehr geschätzt.
Quelle: Nienhüser, W. 2005: Der Einfluss des Betriebsrats-Typs auf die Nutzung und Bewertung von Betriebsvereinbarungen. Ergebnisse einer empirischen Untersuchung, in: Industrielle Beziehungen, 12 (1): 5-27