Wirkungen des Kündigungsschutzgesetzes

Ergebnisse einer IAB-Untersuchung zu den Wirkungen von Änderungen des Kündigungsschutzgesetzes

„Weder die Lockerung noch die Verschärfung des Kündigungsschutzgesetzes hatten einen messbaren Einfluss auf Einstellungen oder Entlassungen“… – (Bauer, T., K.; Bender, S.; Bonin, H. (2004): Arbeitsmarktreformen. Betriebe reagieren kaum auf Änderungen beim Kündigungsschutz. IAB-Kurzbericht Nr. 15 v. 18.10.2004, Nürnberg – download des Berichtes).

Immer wieder wird in der Diskussion um die Deregulierung des Arbeitsmarktes hartnäckig die These vertreten, dass ein “ zu starker“ Kündigungsschutz“ besonders in kleineren Betrieben dazu führe, dass diese Betriebe vor Neusteinstellungen zurückschreckten, weil sie die (neu eingestellten oder auch andere) Mitarbeiter nur unter erschwerten Bedingungen kündigen könnten. Dies, so die Befürworter der Deregulierung weiter, würde letztlich die Arbeitslosigkeit erhöhen. Daher müsse man den Kündigungsschutz zumindest in den kleinen Betrieben lockern.
In der Gesetzgebungspraxis ist man diesem Deregulierungsargument gefolgt:

  • Die Kohl-Regierung hat im Oktover 1996 den Schwellenwert, ab dem das Kündigungsschutzgesetz gilt, von damals 5 auf 10 Mitarbeiter angehoben, mit der Absicht, Neueinstellungen über erleichterte Entlassungsmöglichkeiten zu fördern.
  • Im Janaur 1999 hat die Schröder-Regierung diese Regelung wieder rückgängig gemacht.
  • Seit Januar 2004 gilt allerdings wieder der von der Kohl-Regierung beschlossene Schwellenwert. Betriebe, die zehn oder weniger Mitarbeiter beschäftigen, unterliegen schwächeren Kündigungsschutzregelungen.
  • Es stellt sich nun die Frage: Haben solche Änderungen einen Einfluss auf das Einstellungs- und Entlassungsverhalten? Werden insbesondere Neueinstellungen durch „Erleichterungen“ beim Kündigungsschutz gefördert?

    Das IAB gibt Antworten auf Grundlage einer empirischen Analyse. Die empirische Basis bildet eine Stichprobe von fünf Prozent aller deutschen Betriebe mit weniger als 30 Mitarbeitern (das entspricht über 50 Tsd. Betrieben mit fast 300 Tsd Beschäftigten). Die Wissenschaftler haben den Einfluss anderer auf Einstellungen und Entlassungen wirkenden Größen statistisch kontrolliert.
    Die Antwort des IAB widerspricht den Hypothesen der Deregulierungsbefürworter:

    „Die Variation der Schwellenwerte im deutschen Kündigungsschutzrecht hat weder die Zahl der Einstellungen noch die Zahl der Kündigungen messbar verändert. Deshalb kann ein signifikanter Einfluss auf das Beschäftigungsniveau bzw. die Arbeitslosigkeit nicht nachgewiesen werden.“ (Bauer/Bender/Bonin 2004: 1).