Ergebnisse einer Befragung von 1000 Personalmanagern: Betriebsvereinbarungen weit verbreitet; Mehrheit der Befragten argumentiert für den Flächentarifvertrag (siehe ausführlicher den Beitrag in der Mitbestimmung).
Werner Nienhüser und Heiko Hoßfeld haben in Zusammenarbeit mit der Hans-Böckler-Stiftung eine Telefonumfrage unter 1000 Personalverantwortlichen durchführen lassen. Befragt wurden Unternehmen, die einen Betriebsrat und wenigstens 100 Mitarbeiter haben. Im Zentrum der Analyse stand, wie verbreitet Betriebsvereinbarungen sind und wie Personalmanager diese – auch im Verhältnis zum Flächentarifvertrag – bewerten.
- In 99 Prozent dieser Unternehmen gibt es mindestens eine Betriebsvereinbarung. Im Schnitt finden sich jeweils 14 solcher Vereinbarungen.
- Die meisten Personalverantwortlichen sehen in den Betriebsvereinbarungen ein Instrument der Flexibilisierung sowie der Flankierung und Ausgestaltung von Flächentarifverträgen. Knapp drei Viertel der Befragten (74 Prozent) stimmen der Aussage zu, dass die im Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen die Flexibilität erhöhen; nur rund ein Fünftel (21 Prozent) glaubt, Betriebsvereinbarungen führten zu mehr Starrheit im Unternehmen.
- Fast 60 Prozent der Personalverantwortlichen sprechen sich für das Instrument des Flächentarifvertrages aus. Die Forderungen der Deregulierungsbefürworter finden bei den betrieblichen Personalpraktikern damit weniger Widerhall als erwartet.
- Der Flächentarifvertrag wird gerade von denjenigen positiv eingeschätzt wird, die Vorteile in Betriebsvereinbarungen sehen.
- Das (wahrgenommene) Verhältnis zum Betriebsrat beeinflusst die Meinung mit: Je mehr die Befragten glauben, der Betriebsrat sei unkooperativ oder schwierig, desto weniger sehen sie Flexibilisierungseffekte, um so mehr vermuten sie Erstarrungseffekte und sprechen sich weniger dafür aus, dass Betriebsvereinbarungen größere Bedeutung zukommen sollte. Gleichzeitig jedoch lehnen Manager, die den Betriebsrat als antagonistisch und wenig kooperativ wahrnehmen, Flächentarifverträge in stärkerem Umfang ab und geben Betriebsvereinbarungen den Vorrang. In diesen Befunden drückt sich ein generelles Dilemma der Deregulierungsbefürworter und Gegner des Systems der Flächentarifverträge aus: Man will zwar eine Verlagerung der Regelungskompetenz auf die Betriebsebene, handelt sich damit aber bei einem konfliktbewussten, Gegenposition beziehenden und womöglich durchsetzungsfähigen Betriebsrat zusätzliche Aushandlungskosten ein, die man nicht in Kauf nehmen will.
Die ausführliche Studie von Werner Nienhüser und Heiko Hoßfeld erscheint im August 2004: “Bewertung von Betriebsvereinbarungen durch Personalmanager. Ergebnisse einer empirischen Untersuchung” in der Reihe: Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Bund-Verlag, Frankfurt am Main.