Susanne Kohaut und Claus Schnabel haben ein interessantes Arbeitspapier mit empirischen Befunden zum Thema „Tarifliche Öffnungsklauseln: Verbreitung, Inanspruchnahme und Bedeutung“ publiziert. Hier die Zusammenfassung der AutorInnen: „Bei einer repräsentativen Befragung im Rahmen des IABBetriebspanels 2005 gaben 13 Prozent der Betriebe mit Tarifbindung an, dass für sie Öffnungsklauseln im Tarifvertrag bestehen (viele weitere wussten darüber nicht Bescheid). Rund die Hälfte dieser Betriebe hatte davon Gebrauch gemacht. Unter den genutzten Öffnungsklauseln dominierten solche zur Arbeitszeitanpassung,
während Öffnungsklauseln zur Absenkung der (nominalen oder realen) Entlohnung deutlich seltener in Anspruch genommen wurden. Betriebe mit einer guten oder sehr guten Ertragslage machten seltener Gebrauch von Öffnungsklauseln beider Art. Durch eine bessere Aufklärung der Betriebe über bestehende Öffnungsklauseln sowie durch deren verstärkte Einführung könnten die Tarifparteien die Akzeptanz des deutschen Lohnfindungssystems verbessern und die Tarifflucht bremsen.“ (Das Papier können Sie hier herunterladen.