Niedriglohn, Mindestlohn…
“Eine Friseurmeisterin in Sachsen, die für bis zu 10 ArbeitnehmerInnen verantwortlich ist, erhält eine Stundenvergütung von 5,59 Euro, in Rheinland-Pfalz bekommt eine “Erste Kraft” in dieser Branche immerhin 8,19 Euro. Ein Wachmann im Veranstaltungsdienst im schleswig-holsteinischen Bewachungsgewerbe hat einen tariflichen Stundenlohn von 5,60 Euro, sein Kollege aus Thüringen bekommt 4,32 Euro.” (Quelle: WSI-Tarifarchiv, 17.3.2003, siehe hier).
Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut in der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) hat Daten und Argumente zum Thema “Niedriglöhne – Mindestlöhne” zusammengestellt. Die Materialien stehen im Netz zum Download bereit. (Quelle: WSI-Newsletter, das hier bestellt werden kann).