Wer soll die Vorstandsgehälter festlegen?

„Der Vorschlag der Bundesregierung, Managergehälter künftig von der Hauptversammlung der Aktionäre festlegen zu lassen, stößt auf Kritik der Gewerkschaften. „Der Aufsichtsrat, in dem auch Arbeitnehmervertreter sitzen, ist der richtige Ort zum Entscheiden“, sagt DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel.

Eine Festlegung der Vorstandsvergütungen durch die Hauptversammlung der Aktionäre ist zudem ein nachträglicher Eingriff in bestehende Verträge, so Hexel.

„Die Hauptversammlung wäre auch deshalb falsch, weil ein Kapitalunternehmen nicht nur eine private Angelegenheit von anonymen Anlegern ist. Es sind stets unterschiedliche Stakeholder zu berücksichtigen, vor allem auch die Einkommen der Arbeitnehmer in dem jeweiligen Unternehmen“, macht Dietmar Hexel deutlich.

Für die Gewerkschaften ist besonders kritisch, dass in einer Aktionärsversammlung Kleinanleger nicht ausreichend und Beschäftigte gar nicht vertreten sind. „Das Sagen haben Banken und mächtige Fondsvertreter, die selbst kräftig verdienen. In Deutschland muss der Aufsichtsrat entscheiden“, betont das DGB-Vorstandsmitglied.“ (Zur Quelle und mehr Informationen siehe DGB v. 18.3.2013)