Die Schweizer UBS wendet ein neues System der Leistungsbeurteilung an. Vorgesetzte müssen ihre Untergebenen auf einer fünfstufigen Skala von „hervorragend“ bis „ungenügend“ beurteilen. Für Unruhe unter den Beschäftigten sorgt, dass die Vorgesetzen eine Soll-Verteilung vorgegeben bekommen. Diese Soll-Verteilung sieht vor, dass die Leistung von 5% bis 10% aller Mitarbeiter als „hervorragend“, von 15% bis 25% als „außergewöhnlich“, von 35% bis 45% als „gut“, von 15% bis 25% als „verbesserungsbedürftig“ und von 5% bis 10% auf der „schlechtesten“ Stufe als „ungenügend“ eingestuft werden muss.
Man misst die Leistung also nicht etwa an vorgebenen Zielen, sondern relativ zu der der anderen Mitarbeiter. Ein Vorgesetzter muss die Leistung von 5 bis 10% auch dann als „ungenügend“ bewerten, wenn die Bewerteten die Ziele erfüllen und der Vorgesetzte mit dieser Leistung zufrieden ist. Umgekehrt erhalten möglicherweise Mitarbeiter die Note „hervorragend“, wenn sie die Ziele nicht erreicht haben, sofern andere noch schlechter sind. (Quelle: Nzz)
Welche Wirkungen kann man vermuten und wie sind diese zu bewerten? Erstens werden Konkurrenz und „Wettbewerb“ zunehmen. Das will die USB. Zweitens wird die Unzufriedenheit in der Belegschaft wachsen. Das mag schlecht für die Leistung sein, „menschliche“ HRM-Spezialisten würden darauf hinweisen. Eine andere Sichtweise: Unzufriedenheit der Belegschaft? Gut so. Vielleicht pfeift hier das UBS-Personalmanagement das Wettbewerbs- und Leistungslied – die Hintergrundmelodie kapitalistischer Verhältnisse – so unerträglich laut und schrill, dass die betrieblichen Verhältnisse in Bewegung gebracht oder sichtbarer werden. Aber vielleicht ist das eine zu positive Einschätzung?
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