Empirische Untersuchung zur Leiharbeit in Europa
Welche Effekte hat der Gleichbehandlungsgrundsatz für Leiharbeiter? Wie unterscheiden sich die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitern von anderen Arbeitnehmern? Wie zufrieden bzw. unzufrieden sind Leiharbeiter im Vergleich zu anderen Arbeitskräften?
Ab dem 1.1.2004 gilt in Deutschland der Grundsatz der Gleichbehandlung. Leiharbeitern müssen die im Betrieb des Entleihers für einen Arbeitnehmer mit vergleichbaren Tätigkeiten geltenden materiellen Arbeitsbedingungen gewährt werden. Auch in anderen EU-Ländern soll der Gleichbehandlungsgrundsatz zur Anwendung kommen. Dies sieht der von der Europäischen Kommission 2002 verabschiedete “Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern” vor (Kommission 2002a; b): “Die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Leiharbeitnehmer [..] (müssen) während der Dauer ihrer Überlassung an ein entleihendes Unternehmen mindestens denjenigen [entsprechen], die für sie gelten würden, wenn sie von dem genannten Unternehmen unmittelbar für den gleichen Arbeitsplatz eingestellt worden wären” (Kommission 2002b: 11).
Werner Nienhüser und Wenzel Matiaske haben für die EU-15-Staaten untersucht, ob Leiharbeiter – im Vergleich zu Beschäftigten im Normalarbeitsverhältnis – ungünstigere Arbeits- und Entlohnungsbedingungen haben und ob diese Unterschiede auf die Leiharbeit “an sich” oder auf Merkmale wie Geschlecht, Alter, Berufserfahrung etc. zurückzuführen sind. Zudem haben sie die Unterschiede ind er Arbeitszufriedenheit analysiert. Darüber hinaus war Gegenstand der Untersuchung, ob in europäischen Ländern, in denen für Leiharbeiter der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt, dieselben Unterschiede wie in Ländern bestehen, in denen dieser Grundsatz nicht gilt. Die Datenbasis bildet der “Third European Survey on Working Conditions” (ESWC), eine Befragung von über 21 Tsd. Erwerbstätigen aus 15 EU-Ländern, darunter 345 Leiharbeitern.
Die Befunde zeigen dreierlei:
- Die Schlechterstellung der Leiharbeiter bleibt auch nach statistischer Kontrolle anderer Einflussgrößen bestehen.
Die Arbeitszufriedenheit von leiharbeitern ist aufgrund ihrer schlechteren Arbeits- und Entlohnugnsbedingungen geringer.
Die Geltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes reduziert die Schlechterstellung hinsichtlich des Einkommens, erhöht sie aber bei der Weiterbildung.
Die ausführlichen Analysen und Ergebnisse finden Sie in:
Nienhüser, W.; Matiaske, W. (2003): Der “Gleichheitsgrundsatzes” bei Leiharbeit. Entlohnung und Arbeitsbedingungen von Leiharbeitern im europäischen Vergleich. In: WSI-Mitteilungen (8): 466-473. (download: http://www.boeckler.de/pdf/wsimit_2003_08_nienhueser.pdf)
Nienhüser, W.; Matiaske, W. (2003): Leiharbeit ist gleich gut? – Arbeitsbedingungen, Arbeitszufriedenheit und Gleichbehandlung von Leiharbeitern in Europa. In: Martin, A. (Hg.): Personal als Ressource. München, Mering: 157-184. (download: http://www.uni-essen.de/personal/Leiharbeit.pdf)